AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feuer GmbH für Privatveranstaltungen in unserer Eventlocation
§1 Vertragsvereinbarung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der mit der Feuer GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung. Ein Vertrag kommt zwischen der Feuer GmbH und dem Kunden durch Annahme eines Angebots oder auch in mündlicher Form zustande. Eine Rückbestätigung durch die Feuer GmbH in Form einer Auftragsbestätigung oder eines Buchungsvertrages ist nicht zwingend.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Feuer GmbH nicht an, es sei denn, die Feuer GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Feuer GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Feuer GmbH.
Die Feuer GmbH kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen der Feuer GmbH beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Feuer GmbH.
Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die Feuer GmbH zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.
§2 Zahlungsart
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste, Vertreter oder Angestellten und Gehilfen für irgendwelche Waren oder Dienstleistungen verursacht wurden, zu übernehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages inkl. Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Die Restzahlung ist am Event Tag fällig.
Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der Feuer GmbH zu leisten.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Feuer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
§3 Haftung
Die Feuer GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Feuer GmbH auftreten, so wird sich die Feuer GmbH auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Vorbehaltlich einer Haftung der Feuer GmbH aus §§ 701 ff. BGB (Erbringung von Sachen bei Gastwirten) haftet die Feuer GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ist die Feuer GmbH an der Erbringung seiner Leistung durch höhere Gewalt (einschließlich Brand, Streik, Krieg, Unwetter) oder andere durch den Feuer GmbH nicht zu vertretene Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen, kein Schadenersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrunde, zu.
Der Kunde haftet der Feuer GmbH gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen versursacht werden.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Feuer GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der gebuchten Leistung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Feuer GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen innerhalb der Feuer GmbH außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Feuer GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht unverzüglich nach Ende der Veranstaltung entfernt werden, erfolgt eine Lagerung in der Feuer GmbH, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, berechnet wird. Zurückgelassener Abfall kann auf Kosten des Kunden von der Feuer GmbH entsorgt werden.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Die Feuer GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen und dem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass sich die geplante Veranstaltung nachteilig auf den Betrieb der Feuer GmbH auswirkt oder die anderen Gäste dadurch belästigt werden. Bei berechtigter Absage stehen dem Kunden keine weiteren Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
Die Nutzung erfolgt dort auf eigene Gefahr. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere die GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Feuerwerke dürfen vor der Location nur mit behördlicher Genehmigung abgebrannt werden.
§4 Stornierung / Stornierungskosten
Jede Art der Stornierung/des Rücktritts muss in schriftlicher Form erfolgen. Er ist nur zulässig, wenn sich aus diesem Vertrag oder aus anwendbarem Recht ein Rücktrittsrecht ergibt. Ein Teilrücktritt des Kunden ist möglich sowohl hinsichtlich der einzelnen Leistungsarten als auch hinsichtlich der Teilnehmerzahl.
Im Falle der Stornierung/des Rücktritts des Kunden ist der Kunde verpflichtet den folgenden prozentualen Anteil der von ihm bestellten Leistungen wie z.B. Räume/Tagungspauschalen/gastronomische Leistungen etc. zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden der Feuer GmbH nachweisen kann, bzw. die Feuer GmbH in der Lage ist die vom Kunden bestellten Leistungen an einen Dritten weiterzuverkaufen.